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Besucherparkausweis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.01.11.02.05 Bürgerbüro

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

Bürgerbüro und Servicezeiten

Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Allgemeine Verwaltung

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Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

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