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Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Rheinland-Pfalz leben. In der Regel ist die Schule für die Dauer von 12 Jahren zu besuchen.Hiervon gibt es gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen. In besonders beschränkten Ausnahmefällen kann darüber hinaus eine Befreiung von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch bestätigt oder ausgesprochen werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Private Hildegardis-Schule Bingen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

GY Bingen Hildegardis

Holzhauserstr. 16
55411 Bingen am Rhein
06721 91700
06721 917012
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