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Wohnsitz ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

An- bzw. Ummeldungen erfordern eine persönliche Anzeige bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder der Ortsgemeindeverwaltung.

Gem. § 13 (1) des Meldegesetzes von Rheinland-Pfalz beträgt die Meldefrist zwei Wochen nach Bezug der Wohnung.
Das schuldhafte Unterlassen der polizeilichen An- bzw. Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 36 Meldegesetz).

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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