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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.

Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Mutter- und Kindparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
0613 27870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
0613 27871122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen

Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 14:00-15:30 Uhr

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Freitag 09:00-12:00 Uhr

Hinweis:

Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

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