Reisepass beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDer deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Der Reisepass (RP) ist ein Ausweisdokument und dient dazu, sich über seine Person beim Grenzübertritt und im Ausland auszuweisen, soweit hierzu nicht der Personalausweis ausreicht.
Ein Reisepass wird auf Antrag des Passbewerbers ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Einen RP kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen. Der RP wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Der RP kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.
Bei Antrag auf Ausstellung eines RP für Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen. Bitte legen Sie entsprechende Dokumente vor (Personalausweis, Reisepass, usw).
Die RP werden von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei der digitalen Antragstellung 3 - 4 Wochen.
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Wird der Reisepass dringend benötigt, gibt es auch die Möglichkeit, einen EXPRESSPASS zu beantragen. Dieser liegt innerhalb von 3-4 Werktagen zur Abholung im Bürgerbüro bereit.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einen sogenannten 48-Seiten-Pass zu beantragen. Dieser Pass entspricht dem 32-seitigen regulären EU-Reisepass, hat aber zusätzliche 16 Seiten.
Der 48-Seiten Pass empfiehlt sich für Vielreisende, die entsprechend viele Einreisestempel, Visa u.s.w. im Reisepass eingetragen haben.
Einreiseinformationen: www.auswaertiges-amt.de