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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Bemerkung:
3 Minuten Fußweg vom Bahnhof
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Mutter- und Kindparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
0613 27870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
0613 27871122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen

Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 14:00-15:30 Uhr

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

Freitag 09:00-12:00 Uhr

Hinweis:

Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

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