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Wohnberechtigungsschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
  • Spezieller Wohnberechtigungsschein
    Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Zum Bezug einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Die geförderten Wohnungen dürfen nur von Personen, deren Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten, bezogen werden.

Vergleich Einkommensgrenzen (Stand: 1. Januar 2023)

§ 13 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)HaushaltsgrößeEinkommensgrenze1 Person1 Erwachsener
18.454,28
2 Personen2 Erwachsene
26.451,13
 zzgl. für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
6.151,43

Erhöhung für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz
1.230,28

 Der errechnete Betrag ist auf volle 100 EUR aufzurunden (§ 13 Abs. 3 Satz 2, 1. HS LWoFG).

Nachzuweisen ist das Jahreseinkommen (Gehaltsnachweise, Bescheinigungen über Unterhalt, Kindergeld etc.).

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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