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Briefwahl beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.2 - Bürgerbüro

Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 6725 910-0
+49 6725 910-110

Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

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