Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
oder
- mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Altersvorsorge
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
- Erfolgreicher Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Honorar: 113,00 EURVorkasse: neinBitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
03.12.2020
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
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