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Heirat anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Wir trauen Sie nach Ihrem Wunsch an folgenden historischen Stätten in unserem Verbandsgemeindegebiet:

  • Burg Stahleck, Bacharach
  • Münzturm, Bacharach
  • Wernerkapelle, Bacharach
  • Burg Sooneck, Niederheimbach
  • Burg Reichenstein, Trechtingshausen
  • Burg Rheinstein, Trechtingshausen

Bei der unten genannten Ansprechpartnerin werden Sie persönlich beraten.

 

Das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3 Bürgerdienste, Soziales, Schulen, Bauen

Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen


Sachgebiet 3.2 Bauen


Sachgebiet 3.3 Soziales, Asyl, Kindertagesstätten

Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06721 304-0
06721 304-244

Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

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