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mixins.searchInfo_searchTermAmtliche Meldebestätigung Ausstellung

Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen

Jugendpflege

Feuerwehr, Straßenverkehrswesen

Standesamt, Bestattungswesen, Kirchenaustritt

Gewerberecht, Gaststätten, Jagdwesen, Lärmschutz, Baustellenüberwachung, gefährliche Hunde

Schulen

Bürgerservice, Einwohnermelde- und Passwesen

Friedhofswesen, Fundbüro, Statistiken

Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06721 304-0
06721 304-244

Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

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