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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Soziales, Schulen, Beiräte, Gebäudebewirtschaftung

Berliner Straße 3
55257 Budenheim
06139 299-0
06139 299-301

Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen

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