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Mietspiegel

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Budenheim

Ein eigener Mietspiegel für die Gemeinde Budenheim liegt nicht vor. Es kann aber der Mietspiegel der Stadt Mainz als Orientierung heran gezogen werden:

Mietspiegel der Stadtverwaltung Mainz

Ihre zuständige Stelle:

Gemeinde Budenheim

Die Gemeinde Budenheim gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Mainz-Bingen.

Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06139 299-0
06139 299-301
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