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Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zur Baumfällung finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice

Fachbereich 1
Bürgerservice

Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
55576 Sprendlingen
06701 201-0
06701 201-9000

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag
14:00 bis 16:00 Uhr
(Einwohnermeldeamt und Standesamt)

Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Fachbereich 1
Bürgerservice

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