Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBeim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
- Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Zuständiges Jugendamt
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Kostenlos
Keine
3 Tage bis 6 Wochen
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.01.13.01.01 Beistandschaften
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
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Postanschrift
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Beistandschaften Jugendamt Mainz-Bingen
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Allgemeine Verwaltung
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Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
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