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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption aus.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.01.13.02.03 Adoptionswesen

Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online
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