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mixins.searchInfo_searchTermFührerschein ändern wegen Sehhilfe

Führerschein ändern wegen Sehhilfe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) darf der Verkehrsteilnehmer der sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.

Das bedeutet, dass wenn der Verkehrsteilnehmer feststellt, dass sein Sehvermögen nicht mehr ausreicht, um am Straßenverkehr sicher teilzunehmen, muss er eine ggf. erforderliche Sehhilfe eintragen lassen.

Bus- und Lastkraftwagenführerscheininhaber müssen alle 5 Jahre auch eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens für die Verlängerung bestehen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
Alfred-Nobel-Str. 2a
55411 Bingen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
Landkreis Mainz-Bingen online

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.

https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/

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