Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger nicht namentlich melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAls privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.04.41.01.03 Tiergesundheit und Viehverkehr
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Ausnahmegenehmigung für Viehausstellungen und Viehmärkte beantragen
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger nicht namentlich melden
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Ortswechsel beim Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten anzeigen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Viehausstellungen und Viehmärkte anzeigen
- Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von der amtstierärztlichen Untersuchung beantragen
- Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von Standortanforderungen beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung