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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Ihre zuständige Stelle:

00.00.KVMZ.02.21.02.02 Untere Wasserbehörde

Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren ja
Behindertenparkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
06132 7870Bemerkung:
Telefonanschluss der Zentrale
06132 787-1122Bemerkung:
Zentralfax
Landkreis Mainz-BingenBemerkung:
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