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mixins.searchInfo_searchTermBeiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl eine Befreiung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Behindertenbeauftragter

Behindertenbeauftragter Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06239 939-1103
06239 939-258
0163 9153524
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