Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermEinschulungsuntersuchung teilnehmen

Einschulungsuntersuchung teilnehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Nord Schifferstadt

GS Schifferstadt Nord

Rehbachstr. 11
67105 Schifferstadt
06235 497990
06235 4979919
Alle Informationen anzeigen