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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
0621 5909-5780
0621 5909-6140

Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) 

Montag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Dienstag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Mittwoch – 07:00 – 12:00 Uhr*
Donnerstag – 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr*
Freitag – 07:30 – 12:00 Uhr*

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen)
Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr *

Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr  - 12.00 Uhr *
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr *
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim):

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr *
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

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