Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermEinsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung und Landesplanung (60)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0621 5909-0

Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung

Alle Informationen anzeigen