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Kommunaler Vollzugsdienst

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Ruhestörungen,
  • Belästigungen der Allgemeinheit,
  • Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
    • Feld -/Wegesatzung,
    • Straßenreinigungssatzung,
    • Gefahrenabwehrverordnung

Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Schifferstadt - Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67100 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06235 44-0
06235 44-195

Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr


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