Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAuf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Formloser Antrag.
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Schifferstadt - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67105 Schifferstadt
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Bürgerservice
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
67105 Schifferstadt
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Postfach
Bemerkung:
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67105 Schifferstadt
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67105 Schifferstadt
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Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
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Besucheranschrift
67105 Schifferstadt