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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
0621 5909-5780
0621 5909-6140

Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) 

Montag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Dienstag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Mittwoch – 07:00 – 12:00 Uhr*
Donnerstag – 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr*
Freitag – 07:30 – 12:00 Uhr*

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen)
Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr *

Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr  - 12.00 Uhr *
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr *
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim):

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr *
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

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