Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Es gibt keine Frist.
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
30.09.2021
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)
Adresse
67063 Ludwigshafen am Rhein
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Gebäude: Kreishaus
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Öffnungszeiten
Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen)
Montag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Dienstag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Mittwoch – 07:00 – 12:00 Uhr*
Donnerstag – 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr*
Freitag – 07:30 – 12:00 Uhr*
* Terminvereinbarung notwendig
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen)
Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr *
Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr - 12.00 Uhr *
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr *
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr *
* Terminvereinbarung notwendig
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim):
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr *
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr *
* Terminvereinbarung notwendig
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