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Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

Ausnahme: Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.

Außerdem benötigt, wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, zum Führen eines Mofas weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Ihre zuständige Stelle:

Gemeinde Mutterstadt - Bürgerbüro

Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06234 9464-0
06234 9464-90

Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

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