Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Führerscheinstelle (23)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
0621 5909-0
0621 5909-5600

montags = geschlossen

dienstags = 7:30 - 12:30 Uhr

mittwochs = geschlossen

donnerstags = 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

freitags = 7:30 - 13:00 Uhr

An den Schließtagen ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglich Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Ansprechpartner:

Frau Andrea Brocker  Telefon 0621 5909-5450

Frau Lisa Mangold Telefon 0621 5909-5441

Frau Anne-Sophie Ritter Telefon 0621 5909-5013

Frau Natalie Klehr Telefon 0621 5909-5760

Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Alle Informationen anzeigen