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Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Kennzeichen müssen bezüglich der Form, der Größe und der Ausgestaltung einschließlich der Beschriftung den Mustern, Abmessungen und Angaben den gesetlichen Bestimmungen entsprechen.

Danach dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (sogenannte Leichtkraftradkennzeichen) nur für Leichtkrafträder sowie für land- oder forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge zugeteilt werden. Quads kann, auch soweit sie als land- oder forstwirtschaftliches Zugfahrzeug geschlüsselt sind, kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zugeteilt werden, da deren Merkmale (z. B. Lenker, Sitzbank, geringe Achslast) nicht der typischen Bauart einer landwirtschaftlichen Zugmaschine entsprechen.

Ist es bei einem Fahrzeug nicht möglich ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so ist der Halter grundsätzlich verpflichtet Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen.

In Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt Sachverständige fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)

Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
0621 5909-5780
0621 5909-6140

Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) 

Montag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Dienstag – 07:30 – 12:00 Uhr*
Mittwoch – 07:00 – 12:00 Uhr*
Donnerstag – 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr*
Freitag – 07:30 – 12:00 Uhr*

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen)
Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr *

Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr  - 12.00 Uhr *
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr *
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim):

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr *
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr *
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr *

* Terminvereinbarung notwendig

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