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mixins.searchInfo_searchTermSchulwechsel an eine andere Schulart erlauben

Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ein Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.

Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Offenbach a. d. Queich

GS Offenbach

Hauptstr. 84
76877 Offenbach an der Queich
06348 959520
06348 959522
06348 959526
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