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mixins.searchInfo_searchTermKopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.

Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.

Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Südliche Weinstraße

Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grundschule Offenbach a. d. Queich

GS Offenbach

Hauptstr. 84
76877 Offenbach an der Queich
06348 959520
06348 959522
06348 959526
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