Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDurch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:
- Neuropsychologische Psychotherapie
- Psychodiabetologie
- Spezielle Schmerzpsychotherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
- Systemische Therapie
- Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)
Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.
Schritt 1: Mit Beginn der Bereichsweiterbildung Antrag bei der Kammer auf Eintrag ins Weiterbildungsregister stellen.
Schritt 2: Nach erfolgreicher Beendigung der Bereichsweiterbildung (hierfür unbedingt die aktuellen Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK RLP beachten) kann der Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die Postanschrift der Kammer gesendet werden.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie direkt im Anschluss den Anerkennungsbescheid und die Urkunde, womit Sie die Zusatzbezeichnung führen dürfen.
Sollten dagegen Rückfragen bestehen oder Nachweise fehlen, wendet sich die LPK RLP an Sie.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie den Ablehnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auch dann gebührenpflichtig ist. Sie haben anschließend einen Monat Zeit hier ggf. Widerspruch einzulegen.
Bitte wenden Sie sich an die sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Für die Anerkennung der Bereichsweiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung: Mitgliedschaft bei der LPK RLP
- Gestellter Antrag auf Eintrag ins Weiterbildungsregister zu Beginn der Weiterbildung
- Absolvierung der theoretischen und praktischen Bereichsweiterbildung an von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätten
- Erfüllung aller Vorgaben der Weiterbildungsordnung, die einzureichenden Nachweise sind im Antragsformular genau gelistet.
- Vorab: Das Formular zum Eintrag ins Weiterbildungsregister.
- Auf der Seite der Landespsychotherapeutenkammer finden Sie zu jedem der neun Bereiche ein eigenes Antragsformular auf Anerkennung der jeweiligen Zusatzbezeichnung.
Die Gebühr für einen Antrag auf Erwerb einer Zusatzbezeichnung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt jedoch mindestens 360,00 €.
Für die Antragstellung bestehen keine Fristen.
Bei ablehnenden Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat.
In der Regel: 1 bis 4 Wochen.
- Verwaltungsverfahrensgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
- Bei Ablehnung gibt es die Möglichkeiten des Widerspruchs und dann der Klage.
Alle Formulare sind auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) RLP zu finden. unter https://www.lpk-rlp.de/mitglieder-service/formulare/weiterbildung.html zu finden.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Möglichkeit einer Bereichsweiterbildung. Das neue Psychotherapeutengesetz, welches am 22. November 2019 verabschiedet wurde und am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird allerdings schon bald weitreichende Umwälzungen in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungslandschaft notwendig machen. In den Psychotherapeutenkammern wird es daher zukünftig auch die Möglichkeit einer Gebietsweiterbildung geben, welche sich noch einmal deutlich von der hier beschriebenen Leistung (Bereichsweiterbildung) unterscheidet. Die LPK RLP informiert auf ihrer Homepage laufend über wichtige Neuigkeiten und Sie finden dort Informationsflyer zur neuen Psychotherapieweiterbildung.
Häufig besteht Unsicherheit bezüglich der Unterschiede zwischen Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung. Zur Klärung:
- Zur Ausbildung zählt alles, was dem Erwerb der Approbation dient, also Bachelor- und Masterstudium sowie die anschließende mindestens dreijährige Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.
- Bereichsweiterbildung: Nach der Approbation haben PPs und KJPs die Möglichkeit, eine mindestens 18-monatige Bereichsweiterbildung an einer hierfür anerkannten Weiterbildungsstätte zu absolvieren, um ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich zu vertiefen und einen ankündigungsfähigen Zusatztitel zu erwerben.
- Fortbildung dient der Sicherung, Erweiterung und Aktualisierung des in Aus- und Weiterbildung erworbenen Grundlagenwissens. Jedes Kammermitglied, das psychotherapeutisch tätig ist, ist verpflichtet sich beruflich fortzubilden. Die Fortbildung kann beispielsweise erfolgen durch die Teilnahme an Workshops, Seminaren, Kongressen, Symposien und Vorträgen, Fallkonferenzen, Hospitationen etc. Auch im Rahmen von Selbststudium und durch Lehr- und Referententätigkeit ist Fortbildung möglich. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen zum Thema Fortbildung finden Sie hier auf unserer Homepage.
28.09.2021
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bereichsweiterbildung werden Ihnen ebenfalls auf der Seite der LP RLP beantwortet.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Ansprechpartner
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Telefon
Webseite
Referat Fort und Weiterbildung
Adresse
55116 Mainz
Kontakt
Telefon
Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten Koblenz
Adresse
56073 Koblenz
Kontakt
Telefon
Fax
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
56073 Koblenz