Werkstattkarte erstmalig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Ihr Unternehmen ist
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
- Antragsberechtigt sind
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
- Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
- Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
- nicht älter als 3 Jahre
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- nicht älter als 3 Jahre
Geltungsdauer: 1 JahrWenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.
06.02.2023
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Kontakt
Telefon
Fax
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Ansprechpartner
Adresse
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Zuständig für:
- Südliche Weinstraße:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
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