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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
06341 940-0
06341 940-500

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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