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mixins.searchInfo_searchTermElektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
06341 940-540
06341 940-505

Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Vorsprache eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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