Lernmittelfreiheit
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.
Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger können die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform eingereicht werden oder als Online-Antrag gestellt werden.
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat.
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger. Bei weiterführenden Schulen ist dies die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, bei Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Privatschulen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Erforderlich ist ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist. Dieser kann in Papierform eingereicht werden oder online (hier geht es zum Online-Antrag) gestellt werden
Dem Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind die zum Nachweis der Einkommensverhältnisse erforderlichen Belege (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Gehaltsnachweise, Bescheide über Bezug von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, etc.) beizufügen. Der Schulträger kann weitere Nachweise verlangen.
Die Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist für das Schuljahr 2025/2026 der 17. März. Verspätet eingegangene Anträge dürfen nur in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.
Antragsunterlagen können auf nachfolgender Seite aufgerufen und ausgedruckt werden.
Die Antragsstellung für die Gewährung der Lernmittelfreiheit ist ab sofort online möglich.
Eine Abgabe des Antrages in Papierform ist nach wie vor auch im Schulsekretariat oder bei der Abteilung Schulen möglich.
Zum Online Antrag:
Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit
Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Antrag (mit Merkblatt) auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025
Antrag (mit Merkblatt) auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026
13.02.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGS Gleiszellen-Gleishorbach
Adressdaten
Adresse
76889 Gleiszellen-Gleishorbach
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Grundschule Johannes-Leonhardt-Schule Maikammer
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Adresse
67487 Maikammer
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Grundschule Kleine Kalmit Ilbesheim
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76831 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz
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Grundschule Edesheim
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Adresse
67483 Edesheim
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Grundschule Insheim
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76865 Insheim
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Grundschule Offenbach a. d. Queich
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76877 Offenbach an der Queich
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Grundschule Steinfeld
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Adresse
76889 Steinfeld
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Grundschule Hainbachschule Hochstadt
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Adresse
76879 Hochstadt (Pfalz)
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Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
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67482 Böbingen
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Grundschule Klingbachschule Billigheim
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76831 Billigheim-Ingenheim
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Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern
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76887 Bad Bergzabern
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Grundschule Dörrenbach
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76889 Dörrenbach
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Grundschule Albersweiler
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76857 Albersweiler
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Grundschule Annweiler
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76855 Annweiler am Trifels
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Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
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76857 Ramberg
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Grundschule Gossersweiler-Stein
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76857 Gossersweiler-Stein
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Grundschule Herxheim
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
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Grundschule Kirrweiler
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Adresse
67489 Kirrweiler (Pfalz)
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Grundschule Edenkoben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67480 Edenkoben
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Grundschule Essingen
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Adresse
76879 Essingen
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Grundschule Rhodt u. Rietburg
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76835 Rhodt unter Rietburg
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Grundschule Roschbach
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76835 Roschbach
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Grundschule am Mandelbaum
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76865 Rohrbach
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Grundschule Im Queichtal Siebeldingen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76833 Siebeldingen
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Grundschule St.Martin
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67487 Sankt Martin
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Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
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Adresse
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
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Bemerkung:
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Schulen (Ref. 21)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76829 Landau in der Pfalz
Besucheranschrift
76829 Landau in der Pfalz
Bemerkung:
Dienstgebäude 4