Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermGeburt anzeigen

Geburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung u. Soziales)

Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07276 501-0
07276 501-250
  • Bürgerbüro
  • Standesamt, Friedhöfe
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
  • Polizei-Kontaktbeamte
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Marktwesen
  • Sozialversicherung, Inklusion
  • Soziales, Asylbewerber
  • Altenzentrum St. Josef
  • Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation

Alle Informationen anzeigen