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Tierseuchen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Spezielle Hinweise für Landkreis Südliche Weinstraße

Den Ausbruch beziehungsweise den Verdacht des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche können Sie formlos – am besten telefonisch unter 06341 940-350 – beim Veterinäramt SÜW melden. 

Weitere Information zu verschiedenen anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie unter dem Reiter "Weiterführende Informationen".

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Arzheimer Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Bemerkung:
Dienstgebäude 2
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06341 940-0
06341 940-500

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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