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Erwerb einer Waffe anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
06341 940-560
06341 940-500
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