Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Spezielle Hinweise für Landkreis Südliche Weinstraße

Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII

-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)

-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt

-Kindgerechte Räumlichkeiten

-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder

-Ärztliches Attest

-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)

-Lebensmittelhygienekurs

-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder. 

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
06341 940-781
06341 940-500

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

Alle Informationen anzeigen