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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer Befreiung

Hundesteuer Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 1 B 2 - Abgaben

Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
06373 504-0
06373 504-22100
Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

Sachgebiet 1 B 2.1 Abgaben, Entgelte, Steuern

Sachgebiet 1 B 2.2 Forst, Jagdwesen, Sonstiges Vermögen

Sachgebiet 1 B 2.3 Erschließungs- und Ausbaubeiträge

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