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Sanierungsgenehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach Abschluss einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch fordert die Gemeinde von den Eigentümern der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einen Ausgleichsbetrag.

Basis des Ausgleichsbetrags ist die i.d.R. von den Gutachterausschüssen ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Hierbei handelt es sich um den Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Oberes Glantal - Fachbereich 2 - Bauen & Umwelt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Rathausstraße 14
66914 Waldmohr
06373 504-0
06373 504-22100
Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Verkehrsplanung, Tiefbau, Hochbau, Denkmalpflege, Stadt- und Dorferneuerung, Umwelt- und Naturschutz, Gebäude- und Grundstücksmanagement, Öffentliche Einrichtungen

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