Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHausschlachtung anmelden

Hausschlachtung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

 Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Gehegewild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste

Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-301

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr

Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen