Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
Gebäudezugänge
Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr
Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
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66864 Kusel
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Zuständig für:
- Kusel:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierseuchen
- Veterinärwesen
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Adresse
66869 Kusel
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Webseite
Raum
Besucheranschrift
66869 Kusel
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Zuständig für:
- Kusel:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Veterinärwesen
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
Adresse
66869 Kusel
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Zuständig für:
- Kusel:
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
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- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
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- Veterinärwesen
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Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
Adresse
66869 Kusel