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Vorsorgevollmacht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Referat 33 - Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-440

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr

Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

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