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mixins.searchInfo_searchTermGaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Gaststättenerlaubnis-vorüberg. Gestattung rlp-bürgerservice

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Bemerkung:
Gebäude: Standort Wolfstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06382 791-0
06382 791-990

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.

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