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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen

Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C
Aufzug vorhanden
06381 424-0
06381 424-126

Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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