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Typenprüfung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.

Ihre zuständige Stelle:

TÜV Pfalz e. V., Kaiserslautern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 73 Abs. 2 und 5 LBauO ist der Technische Überwachungs-Verein Pfalz e. V., Kaiserslautern,
für die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie für die kreisfreien Städte Frankenthai (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern
+49 631 354-50
+49 631 354-5181
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