Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzStellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.
Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € pro Person als Einzelbelehrung
Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.
Termine:
Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.
Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe unter folgendem Link an: https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/
Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577