Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
30.06.2023
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
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66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
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Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
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Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
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- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
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- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierseuchen
- Veterinärwesen
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Besucheranschrift
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Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
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Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
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- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
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